Stadt­rats­frak­ti­on der Grü­nen for­dert agrar­struk­tu­rel­les Gut­ach­ten zur SEM Nord

In ihrem Antrag vom 10. Okto­ber 2017 for­dert die Stadt­rats­frak­ti­on der Grü­nen / Rosa Lis­te die Erstel­lung eines agrar­struk­tu­rel­len Gut­ach­tens im Bereich der geplan­ten Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­me (SEM) Mün­chen Nord.

Dabei sol­len die ansäs­si­gen land­wirt­schaft­li­chen Betrie­be mit ein­ge­schlos­sen wer­den. In der Begrün­dung heißt es dazu, dass seit Bekannt­ga­be der geplan­ten Maß­nah­me ein Kon­kur­renz­kampf um die vor­han­de­nen Flä­chen und ihre zukünf­ti­gen Nut­zun­gen begon­nen hät­te. Doch für den zwei­ten Schritt, der im Antrag for­mu­liert ist, wird genau dies gefor­dert: die „nicht­land­wirt­schaft­li­chen Belan­ge und Flä­chen­an­sprü­che für z.B. den Woh­nungs­bau, Belan­ge des Natur­schut­zes oder Wege­ver­bin­dun­gen“ sol­len „gleich­wer­tig“ erho­ben werden.

Wie soll danach wei­ter ver­fah­ren wer­den? Eine Lösung zeigt der Antrag nicht auf. Wenn alle Ansprü­che von vorn­her­ein gleich­wer­tig sind, für wel­che Mög­lich­keit ent­schei­det man sich dann? Gilt dann der Bestands­schutz (alles bleibt wie es ist) oder wird gewürfelt?

Wie auch immer, es schei­nen auch bei den Grü­nen Zwei­fel an der Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­me aufzukommen…

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