Über­ra­schung beim Bahnübergang

Völ­lig uner­war­tet ver­öf­fent­lich­te die Stadt in der Süd­deut­schen Zei­tung eine nicht leicht zu fin­den­de Bekannt­ma­chung, mit dem Text, dass für den „Bau von zwei Eisen­bahn­über­füh­run­gen bei Kilo­me­ter 12 der Bahn­stre­cke Mün­chen-Regens­burg ein Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren“ ein­ge­lei­tet wird. Die bei Bekannt­ma­chun­gen zu Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren übli­che und nach­voll­zieh­ba­re Orts­an­ga­be fehl­te. Auch die Bezeich­nung „Eisen­bahn­über­füh­run­gen“ irri­tier­te, wo doch beim Bahn­über­gang Fasa­ne­rie von der Stadt der Bau von Unter­füh­run­gen geplant wor­den ist.

Die Plan­un­ter­la­gen wur­den für 4 Wochen im Inter­net ver­öf­fent­licht. Bewoh­nern der Fasa­ne­rie ohne Inter­net­zu­gang wur­de die Mög­lich­keit der Ein­sicht­nah­me im Pla­nungs­re­fe­rat unter Beach­tung der Coro­na­ein­schrän­kun­gen ange­bo­ten. Unse­re Bit­te an Herrn Ober­bür­ger­meis­ter Die­ter Rei­ter, die Plä­ne auch in der Fasa­ne­rie aus­zu­le­gen, lan­de­te im Pla­nungs­re­fe­rat der Stadt, das sich jedoch nicht dazu äußerte.

In den gesam­ten Pla­nungs­un­ter­la­gen war kein Wort dar­über zu lesen, wel­che Aus­wir­kun­gen das Pro­jekt auf die Bewoh­ner in der Fasa­ne­rie haben wird. Mit unse­rer Doku­men­ta­ti­on „Über sie­ben Ram­pen musst Du gehen“ haben wir schließ­lich die Bewoh­ner der Fasa­ne­rie über die wich­tigs­ten Aus­wir­kun­gen des Vor­ha­bens infor­miert und dazu auf­ge­ru­fen, Ein­wen­dun­gen gegen die Pla­nung zu erheben.

An drei Wochen­en­den infor­mier­ten wir auf einem Infor­ma­ti­ons­tand beim EDEKA über das Pro­jekt und sei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Bewoh­ner der Fasanerie.

Unser Pro­spekt mit den Infor­ma­tio­nen über die Aus­wir­kun­gen auf die Fasanerie

Über 600 Bür­ger der Fasa­ne­rie und Umge­bung erho­ben schrift­lich Ihre Ein­wen­dun­gen gegen das Gemein­schafts­pro­jekt der Stadt und der Bun­des­bahn. Die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv hat einen Fach­an­walt für öffent­li­ches Recht ein­ge­schal­tet, der im Namen des Ver­eins in einem qua­li­fi­zier­ten Schrift­satz ver­fasst hat.

Wei­te­re Entwicklung

  • Die schrift­li­chen Ein­wen­dun­gen wur­den der Regie­rung von Ober­bay­ern als Anhö­rungs­be­hör­de zugestellt.
  • Die Regie­rung von OB gibt nun die ein­zel­nen Ein­wen­dun­gen anony­mi­siert an die Bahn AG; sie hat die Plan­fest­stel­lung beim Eisen­bahn­bun­des­amt beantragt.
  • Die Reg. von OB ent­schei­det nach Ein­gang der Stel­lung­nah­men, ob und inwie­weit eine Anhö­rung zu den Ein­wen­dun­gen durch­ge­führt wird.
  • Nächs­te Ver­fah­rens­stu­fe ist dann die Benach­rich­ti­gung des Eisen­bahn­bun­des­am­tes über das Ergeb­nis der Anhörung.
  • Das Eisen­bahn­bun­des­amt ent­schei­det dann, ob der Plan fest­ge­stellt, d.h. geneh­migt wird.
  • Gegen eine Geneh­mi­gung kann dann Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht werden.

Vom Vor­stand wer­den wir die Ver­fah­rens­schrit­te beglei­ten und Sie als Mit­glie­der dar­über infor­mie­ren. Für unse­re bis­he­ri­gen Aktio­nen und die Ein­schal­tung eines Fach­an­wal­tes muss­ten wir bereits über 10.000 Euro auf­wen­den. Wei­te­re Kos­ten sind zu erwarten.

Bit­te unter­stüt­zen Sie die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv durch eine Spen­de auf unser Sonderkonto

IBAN: DE73701694650000435953

BIC: GENODEF1M08

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