Völlig unerwartet veröffentlichte die Stadt in der Süddeutschen Zeitung eine nicht leicht zu findende Bekanntmachung, mit dem Text, dass für den „Bau von zwei Eisenbahnüberführungen bei Kilometer 12 der Bahnstrecke München-Regensburg ein Planfeststellungsverfahren“ eingeleitet wird. Die bei Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren übliche und nachvollziehbare Ortsangabe fehlte. Auch die Bezeichnung „Eisenbahnüberführungen“ irritierte, wo doch beim Bahnübergang Fasanerie von der Stadt der Bau von Unterführungen geplant worden ist.
Die Planunterlagen wurden für 4 Wochen im Internet veröffentlicht. Bewohnern der Fasanerie ohne Internetzugang wurde die Möglichkeit der Einsichtnahme im Planungsreferat unter Beachtung der Coronaeinschränkungen angeboten. Unsere Bitte an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, die Pläne auch in der Fasanerie auszulegen, landete im Planungsreferat der Stadt, das sich jedoch nicht dazu äußerte.
In den gesamten Planungsunterlagen war kein Wort darüber zu lesen, welche Auswirkungen das Projekt auf die Bewohner in der Fasanerie haben wird. Mit unserer Dokumentation „Über sieben Rampen musst Du gehen“ haben wir schließlich die Bewohner der Fasanerie über die wichtigsten Auswirkungen des Vorhabens informiert und dazu aufgerufen, Einwendungen gegen die Planung zu erheben.
An drei Wochenenden informierten wir auf einem Informationstand beim EDEKA über das Projekt und seine Auswirkungen auf die Bewohner der Fasanerie.

Über 600 Bürger der Fasanerie und Umgebung erhoben schriftlich Ihre Einwendungen gegen das Gemeinschaftsprojekt der Stadt und der Bundesbahn. Die Interessengemeinschaft Fasanerie aktiv hat einen Fachanwalt für öffentliches Recht eingeschaltet, der im Namen des Vereins in einem qualifizierten Schriftsatz verfasst hat.
Weitere Entwicklung
- Die schriftlichen Einwendungen wurden der Regierung von Oberbayern als Anhörungsbehörde zugestellt.
- Die Regierung von OB gibt nun die einzelnen Einwendungen anonymisiert an die Bahn AG; sie hat die Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt beantragt.
- Die Reg. von OB entscheidet nach Eingang der Stellungnahmen, ob und inwieweit eine Anhörung zu den Einwendungen durchgeführt wird.
- Nächste Verfahrensstufe ist dann die Benachrichtigung des Eisenbahnbundesamtes über das Ergebnis der Anhörung.
- Das Eisenbahnbundesamt entscheidet dann, ob der Plan festgestellt, d.h. genehmigt wird.
- Gegen eine Genehmigung kann dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Vom Vorstand werden wir die Verfahrensschritte begleiten und Sie als Mitglieder darüber informieren. Für unsere bisherigen Aktionen und die Einschaltung eines Fachanwaltes mussten wir bereits über 10.000 Euro aufwenden. Weitere Kosten sind zu erwarten.
Bitte unterstützen Sie die Interessengemeinschaft Fasanerie aktiv durch eine Spende auf unser Sonderkonto
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