Pres­se­mit­tei­lung zum geplan­ten Bahn­über­gang Fasanerie

Die städ­ti­sche Pla­nung des Bahn­über­gangs Fasa­ne­rie stößt wei­ter­hin auf Ablehnung

Die ver­kehrs­tech­ni­sche Situa­ti­on am Bahn­über­gang Fasa­ne­rie ist für Anwoh­ner und Pend­ler seit Jahr­zehn­ten unbe­frie­di­gend. Da sowohl die Bahn­stre­cke Mün­chen-Regens­burg als auch die S‑Bahntrasse zum Flug­ha­fen Mün­chen extrem aus­ge­las­tet sind, wird in regel­mä­ßi­gen und sehr kur­zen Abstän­den der Über­gang auf der Feld­mochin­ger Stra­ße für den Ver­kehr gesperrt – für Anwoh­ner und Pend­ler eben­so wie für den ÖPNV, Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer, Auto­fah­rer und den Lieferverkehr.

Kommt es zu einer Häu­fung des Bahn­ver­kehrs (Güter­trans­port, Nah­ver­kehr und S‑Bahn), kann die Schran­ke schon mal bis zu 30 Minu­ten geschlos­sen blei­ben und zu einem erheb­li­chen Rück­stau des Stra­ßen­ver­kehrs füh­ren – mit allen Kon­se­quen­zen für die Anwoh­ner wie Lärm- und Abgasbelästigung.

Daher ist es durch­aus auch im Sin­ne der Anwoh­ner, wenn an die­sem „Nadel­öhr“ im Nor­den Mün­chens der Stra­ßen­ver­kehr, der Per­so­nen­ver­kehr und der Bahn­ver­kehr ent­zerrt wer­den. Zu die­ser Ent­zer­rung wur­den teil­wei­se schon vor vie­len Jah­ren unter­schied­li­che Vor­schlä­ge gemacht sei­tens der Stadt und der Anwoh­ner, ins­be­son­de­re der Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv e.V.

Der fina­le Vor­schlag der Stadt liegt seit kur­zem vor und das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren läuft bis zum 20. Juli 2021. Die Plä­ne der Stadt sehen eine Auf­tei­lung aller drei Grup­pen vor (Bahn, Stra­ßen­ver­kehr und fuß­läu­fi­ger Ver­kehr), indem die Bahn­tras­se auf der Höhe der Troll­blu­men­stra­ße in einer leich­ten Kur­ve unter­tun­nelt und dann ent­lang der Borsig­stra­ße auf die nörd­li­che Feld­mochin­ger Stra­ße auf der Höhe des jet­zi­gen Bahn­über­gangs zurück­ge­führt wer­den soll. Der fuß­läu­fi­ge Ver­kehr soll in einer zwei­ten Unter­füh­rung an der Stel­le des jet­zi­gen Bahn­über­gangs unter der Bahn­tras­se durch­ge­führt wer­den, wobei die Nicht-Fuß­gän­ger (Roll­stuhl­fah­rer, Fahr­rad­fah­rer etc.) mit zwei Ram­pen­an­la­gen par­al­lel geführt werden.

Auf­grund der beeng­ten Platz­ver­hält­nis­se führt dies jedoch zu meh­re­ren Gefah­ren­stel­len für den nicht­mo­to­ri­sier­ten Ver­kehr und zu unzu­mut­ba­ren Umwe­gen für den nicht fuß­läu­fi­gen Verkehr:

  • Die Ram­pen­an­la­ge umfasst ins­ge­samt 8 Ram­pen mit engen Keh­ren, die über­wun­den wer­den müs­sen – wodurch sich die Stre­cke und Zeit für die Que­rung der Tras­se ver­viel­facht, vor allem für Men­schen mit Behin­de­run­gen und Rad­fah­rer ist das eine Zumu­tung und Belastung.
  • Die geplan­te Stra­ßen­ein­mün­dung für die Bewoh­ner der west­li­chen Fasa­ne­rie führt am Kin­der­gar­ten am Toll­kir­schen­weg vor­bei auf eine Ampel­an­la­ge, die den Anlie­ger­ver­kehr und den Pend­ler­ver­kehr zusam­men mit dem fuß­läu­fi­gen Ver­kehr zur S‑Bahn-Hal­te­stel­le bewäl­ti­gen muss – eine erheb­li­che Gefah­ren­stel­le, da der Pend­ler­ver­kehr aus der Kur­ve unter der Bahn­un­ter­füh­rung her­aus nur wenig Ein­sicht in die Ver­kehrs­ver­hält­nis­se hat.
  • Die Erreich­bar­keit der Infra­struk­tur (z.B. Super­markt und Apo­the­ke) wird stark ein­ge­schränkt, da der Orts­teil auch durch die bis zu 3m hohen Lärm­schutz­wän­de qua­si zer­schnit­ten wird und der jeweils ande­re Teil nur mit gro­ßen Umwe­gen erreicht wer­den kann.

Ins­ge­samt führt die geplan­te Stre­cken­füh­rung dazu, dass für die Anwoh­ner statt einer neur­al­gi­schen Stel­le  – dem Bahn­über­gang – nun min­des­tens zwei Gefah­ren­stel­len in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Orts­mit­te ent­ste­hen. Die­ses leh­nen wir ab, da sich dar­aus für die Anwoh­ner kei­ne Vor­tei­le erge­ben, son­dern der Orts­teil zuguns­ten des Pend­ler­ver­kehrs zer­stört wird.

Es ist uns bewusst, dass sich ins­be­son­de­re für den Pend­ler­ver­kehr mit der geplan­ten Ver­kehrs­füh­rung Vor­tei­le erge­ben könn­ten, da die Stadt mit einer Zunah­me des Ver­kehrs­auf­kom­mens in den kom­men­den Jah­ren um ca. 40% rech­net (vor allem auf­grund der städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­men in Feld­moching). Die­se Ent­wick­lung wür­de jedoch nicht nur den städ­ti­schen Anstren­gun­gen wider­spre­chen, weni­ger Auto­ver­kehr in die Stadt zu locken, sie hät­te auch einen „Rebound-Effekt“ zur Fol­ge, der in der Stadt­pla­nung seit Jahr­zehn­ten zu beob­ach­ten und zu mes­sen ist: Eine ver­meint­li­che Beschleu­ni­gung durch eine auto­freund­li­che Ver­kehrs­füh­rung führt zur Zunah­me des Ver­kehrs­auf­kom­mens. Dies wie­der­um macht den Nut­zen die­ser Maß­nah­me – die immer­hin mit 70.000.000 € ver­an­schlagt wird – mehr als frag­wür­dig, denn die geplan­te Unter­füh­rung führt auf eine wei­ter­hin ein­spu­ri­ge Feld­mochin­ger Stra­ße mit zusätz­li­chen Ampeln und einem auf Tem­po 30 begrenz­ten Stra­ßen­ab­schnitt vor der Grund­schu­le. Auch für den Pend­ler­ver­kehr ist das Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis daher mehr als fraglich.

Die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv e.V schlägt zur Lösung aus die­sen Grün­den seit Jah­ren eine alter­na­ti­ve Lösung vor, die sowohl für den Orts­teil und die Anwoh­ner als auch für den Pend­ler­ver­kehr geeig­ne­ter ist: 

Die Bahn­tras­se absen­ken, um den Münch­ner Orts­teil Fasa­ne­rie lebens­wert zu erhalten.

Dazu hat die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv bereits vor Jah­ren einen Gegen­vor­schlag erar­bei­tet und vor­ge­bracht, der aus unse­rer Sicht bei­de Zie­le mit­ein­an­der ver­eint, denn durch die Fort­füh­rung der tie­fer­ge­leg­ten Bahn­tras­se von Moos­ach bis über die Fasa­ne­rie hin­aus wird einer­seits der Bahn­über­gang vom Auto­ver­kehr getrennt und die Bahn­schran­ke ent­fällt, ande­rer­seits bleibt auch der Orts­teil unge­trennt erhal­ten – und gewinnt bei einer Decke­lung der Bahn­tras­se zusätz­li­che Grünfläche:

Die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv hat dazu eine Doku­men­ta­ti­on über die Aus­wir­kun­gen der Pla­nung erstellt. Bewoh­ner und ande­re Inter­es­sier­te könn­ten sie beim Info­stand beim EDEKA Ein­kaufs­markt beim Bahn­über­gang ein­se­hen (Freitag/Samstag von 14–19 Uhr am 25./26. Juni, 2./3.und 9./10 Juli 2021).

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