In ihrem Antrag vom 10. Oktober 2017 fordert die Stadtratsfraktion der Grünen / Rosa Liste die Erstellung eines agrarstrukturellen Gutachtens im Bereich der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) München Nord.
Dabei sollen die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe mit eingeschlossen werden. In der Begründung heißt es dazu, dass seit Bekanntgabe der geplanten Maßnahme ein Konkurrenzkampf um die vorhandenen Flächen und ihre zukünftigen Nutzungen begonnen hätte. Doch für den zweiten Schritt, der im Antrag formuliert ist, wird genau dies gefordert: die „nichtlandwirtschaftlichen Belange und Flächenansprüche für z.B. den Wohnungsbau, Belange des Naturschutzes oder Wegeverbindungen“ sollen „gleichwertig“ erhoben werden.
Wie soll danach weiter verfahren werden? Eine Lösung zeigt der Antrag nicht auf. Wenn alle Ansprüche von vornherein gleichwertig sind, für welche Möglichkeit entscheidet man sich dann? Gilt dann der Bestandsschutz (alles bleibt wie es ist) oder wird gewürfelt?
Wie auch immer, es scheinen auch bei den Grünen Zweifel an der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufzukommen…