Baum­fäl­lung wegen Ausgleichsmaßnahme?

Die unte­re Natur­schutz­be­hör­de teil­te uns mit, dass in der Fasa­ne­rie eine neue Aus­gleichs­flä­che ent­ste­hen soll.

Aus­ge­gli­chen wer­den soll der Land­be­darf für die Bahn­stre­cke Mün­chen – Allach – Ingol­stadt, und zwar ent­lang des Ran­gier­bahn­hof­ge­län­des, hin­ter den Häu­sern ent­lang der Troll­blu­men­stra­ße zwi­schen Rei­gers­bach­stra­ße und Pap­pel­al­lee. Dort befin­den sich jedoch eini­ge alte Fich­ten, die nun bereits zum Fäl­len gekenn­zeich­net sind, weil sie

- nicht land­schafts­ty­pisch sind
- zu sehr verschatten

- als Fach­wurz­ler ein Gefah­ren­po­ten­ti­al darstellen.

Man stel­le sich nur vor, es han­del­te sich um Bäu­me auf einem pri­va­ten Grund­stück, die der Eigen­tü­mer fäl­len möch­te. Doch die Bäu­me in die­sem Bereich unter­lie­gen nicht der Baum­schutz­ver­ord­nung, so wie wir das ja bereits mit der Halb­al­lee am Blü­ten­an­ger Rich­tung Lud­wigs­feld gelernt haben.

Die eben­falls vor­han­de­nen Obst­bäu­me wer­den wohl blei­ben dür­fen. Das rest­li­che Gelän­de wird wohl ähn­lich den bereits in der Fasa­ne­rie bereits vor­han­de­nen Bio­to­pen ange­legt. ZUr Pla­nung gehört auch eine Bach­bet­t­op­ti­mie­rung des Füs­sel­gra­bens (Abfla­chung der Böschung, brei­te und enge Bach­lauf­stel­len, Rei­ni­gung des Bach­lau­fes). Wie­der ein­mal wird also der Natur gesagt, wie und wo sie zu wach­sen hat.

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