Hun­de­ba­de­ver­bot im Win­ter bleibt bestehen

Das Hun­de­ba­de­ver­bot im Fasa­ne­rie­see und im Ler­chen­au­er See bleibt bestehen.

Eini­ge Hun­de­be­sit­zer hat­ten vor­ge­schla­gen, dass es im Win­ter – wenn sich kei­ne mensch­li­chen Bade­gäs­te in den Seen befin­den – Hun­den erlaubt wer­den könn­te, in den Seen zu baden. Die Stadt Mün­chen lehn­te dies jedoch ab mit der Begrün­dung, dass es im Früh­jahr schwie­rig wäre, den Hun­den und Hun­de­be­sit­zern dies wie­der abzu­ge­wöh­nen. Der Ein­wand, dass dies doch im Starn­ber­ger See sehr gut funk­tio­nie­re, ließ die Stadt nicht gelten.

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