
Josef Marquard Wintrich war Sohn eines Postassistenten und studierte nach dem Besuch des Luitpold-Gymnasiums Jura in München. Da er wegen des Verlustes einer Hand nicht am Ersten Weltkrieg teilnehmen konnte, wurde er 1918 Assessor und 1921 promoviert. Er war aktives Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Aenania im CV. Er stieg zum Staatsanwalt auf und war Dozent an der Universität. 1926 wurde Wintrich Amtsrichter und 1930 schließlich 1. Staatsanwalt am Landgericht München II.
Wohl zur Strafe für sein Interesse für die sprunghaft angestiegenen Todeszahlen im KZ Dachau wurde Wintrich 1933 als Oberamtsrichter nach Ebersberg versetzt und die Lehrbefugnis wurde ihm entzogen.
1947 wurde Josef Wintrich, da unbelastet, Oberlandesgerichtsrat in München und 1953 Vizepräsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Im gleichen Jahr wurde das CSU-Mitglied zum Richter des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe berufen, zu dessen Präsidenten er 1954 ernannt wurde, was er bis zu seinem überraschenden Tode blieb. Nebenher war er Honorarprofessor und Leiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie München.
Wintrichring (seit 1959) in Moosach
Die herausragende Entscheidung in der Amtszeit des rechtskonservativen Juristen war das von Bundeskanzler Adenauer betriebene – und bis heute staats- und verfassungsrechtlich umstrittene KPD-Verbot vom 17. August 1956.
Foto: Josef Wintrich, 1951 von