Haus+Grund stellt sich gegen die SEM

In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 17. Juli 2017 stellt sich der Haus- und Grund­be­sit­zer­ver­ein Mün­chen und Umge­bung e.V. (Haus+Grund Mün­chen) gegen die von der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen geplan­ten Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­men.

Dabei bezwei­felt der Ver­ein die Recht­mä­ßig­keit der Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­me. Einer­seits begrün­det sie dies damit, dass die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern den ein­ge­fro­re­nen Boden­preis für land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­chen (der­zeit im betrof­fe­nen Gebiet etwa €10 pro Qua­drat­me­ter) bezah­len möch­te, wie es §165ff. des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) vor­se­hen. Statt des­sen müs­se sie laut Rechts­gut­ach­ten min­des­tens den Preis für Bau­erwar­tungs­land bezah­len, wie es §169 Abs. 4 BauGB vor­sieht. Die­ser liegt um ein Viel­fa­ches höher. Dar­über hin­aus äußert der Haus- und Grund­be­sit­zer­ver­ein auch ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken, da Pri­vat­ei­gen­tum einem beson­de­ren Schutz unter­steht, die Mög­lich­keit der Ent­eig­nung nicht ver­kaufs­wil­li­ger Grund­stücks­ei­gen­tü­mer aber aus­drück­lich vor­ge­se­hen ist.

Der Ver­ein ver­weist auch auf das Schei­tern einer Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­me von 40 Hekt­ar an der Berg­wacht­stra­ße, da weder die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen noch die Finan­zier­bar­keit gege­ben waren. Gebaut wer­den soll nun den­noch an die­ser Stel­le, aller­dings nicht als Teil einer SEM. Man sieht den dri­gend benö­tig­ten Woh­nungs­neu­bau in Mün­chen durch die SEM Nord­ost (Daglfing/Johanneskirchen) und die SEM Nord auf ins­ge­samt 1.500 Hekt­ar sogar eher blo­ckiert, da mit jah­re­lan­gen Rechts­strei­tig­kei­ten zu rech­nen ist.

Zwar wird immer wie­der betont, dass nie­mand ent­eig­net wer­den soll, fak­tisch ist aller­dings durch den Ein­lei­tungs­be­schluss der ers­te Schritt der Ent­eig­nung getan, da die Unsi­cher­heit den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer jeg­li­che Pla­nungs­per­spek­ti­ve raubt. Wie soll bei­spiels­wei­se ein Gemü­se­bau­er drin­gend anste­hen­de Inves­ti­tio­nen in eine Bewäs­se­rungs­an­la­ge oder ein Gewächs­haus recht­fer­ti­gen, wenn er nicht weiß, ob oder wie lan­ge er die­se noch nut­zen kann oder darf? Auch eine Bank wird ihm die­se Fra­ge stellen.

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