In einer Pressemitteilung vom 17. Juli 2017 stellt sich der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. (Haus+Grund München) gegen die von der Landeshauptstadt München geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
Dabei bezweifelt der Verein die Rechtmäßigkeit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Einerseits begründet sie dies damit, dass die Landeshauptstadt München den Grundstückseigentümern den eingefrorenen Bodenpreis für landwirtschaftliche Nutzflächen (derzeit im betroffenen Gebiet etwa €10 pro Quadratmeter) bezahlen möchte, wie es §165ff. des Baugesetzbuches (BauGB) vorsehen. Statt dessen müsse sie laut Rechtsgutachten mindestens den Preis für Bauerwartungsland bezahlen, wie es §169 Abs. 4 BauGB vorsieht. Dieser liegt um ein Vielfaches höher. Darüber hinaus äußert der Haus- und Grundbesitzerverein auch verfassungsrechtliche Bedenken, da Privateigentum einem besonderen Schutz untersteht, die Möglichkeit der Enteignung nicht verkaufswilliger Grundstückseigentümer aber ausdrücklich vorgesehen ist.
Der Verein verweist auch auf das Scheitern einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme von 40 Hektar an der Bergwachtstraße, da weder die rechtlichen Voraussetzungen noch die Finanzierbarkeit gegeben waren. Gebaut werden soll nun dennoch an dieser Stelle, allerdings nicht als Teil einer SEM. Man sieht den drigend benötigten Wohnungsneubau in München durch die SEM Nordost (Daglfing/Johanneskirchen) und die SEM Nord auf insgesamt 1.500 Hektar sogar eher blockiert, da mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zu rechnen ist.
Zwar wird immer wieder betont, dass niemand enteignet werden soll, faktisch ist allerdings durch den Einleitungsbeschluss der erste Schritt der Enteignung getan, da die Unsicherheit den Grundstückseigentümer jegliche Planungsperspektive raubt. Wie soll beispielsweise ein Gemüsebauer dringend anstehende Investitionen in eine Bewässerungsanlage oder ein Gewächshaus rechtfertigen, wenn er nicht weiß, ob oder wie lange er diese noch nutzen kann oder darf? Auch eine Bank wird ihm diese Frage stellen.