Wie befürchtet teilt die Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Abteilung Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht am Montag, den 11.08.2014 mit:
„…für das Bauvorhaben am Schnepfenweg wurde am Freitag den 8.8.14 die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 17 Wasserhaushaltsgesetz für die parallel zur Grundwasserfließrichtung verlaufenden MIP-Wände erteilt. Die betroffenen Nachbarn erhalten diesen Bescheid auf dem Postweg zugestellt…“