Stadt­rat stimmt über Grün­ver­bin­dung der drei Seen im Nor­den ab

Bei der Bür­ger­ver­samm­lung des 24. Stadt­be­zirks am 30. März 2017 wur­de der Antrag gestellt, dass eine Grün­ver­bin­dung zwi­schen den drei Seen im Nor­den, dem Ler­chen­au­er See, dem Fasa­ne­rie­see und dem Feld­mochin­ger See, geschaf­fen wer­den soll.

Dabei zeig­te das Refe­rat für Stadt­pla­nung und Bau­ord­nung der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen wie man den Antrag eines Bür­gers abwim­melt, ohne ihm zu wider­spre­chen. Den laut Beschluss­vor­la­ge soll der Vor­schlag ers­tens zur Kennt­nis genom­men wer­den (immer­hin!) und zwei­tens „bei allen Pla­nungs­kon­zep­ten und Bau­leit­pla­nun­gen in die­sem Bereich“ berück­sich­tigt wer­den. Zum drit­ten sieht das Refe­rat den Antrag der Bür­ger­ver­samm­lung damit als gem. Art. 18 Abs. 4 Gemein­de­ord­nung als behan­delt und vier­tens wird vorg­schla­gen, dass er nicht der Beschluss­voll­zugs­kon­trol­le unter­liegt. Der Aus­schuss für Stadt­pla­nung und Bau­ord­nung stimm­te dem Vor­schlag des Refe­rats am 20. Sep­tem­ber 2017 zu.

Mit ande­ren Wor­ten: schön, dass wir mal dar­über gere­det haben. Bei der nächs­ten Bür­ger­ver­samm­lung soll­te ein gleich­lau­ten­der Antrag gestellt wer­den mit dem Zusatz, dass er der Beschluss­voll­zugs­kon­trol­le unter­lie­gen soll­te. Das garan­tiert zwar immer noch nicht die Umset­zung des Antrags, för­dert aber wenigs­tens die Transparenz.

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