Offensichtlich haben die bei der Sondersitzung des Bezirksausschuss 24 Feldmoching-Hasenbergl am 28. April 2017 anwesenden Stadträte gut zugehört.
So ist ihnen nicht entgangen, dass ein Großteil der Grundstückseigentümer der von der SEM betroffenen Flächen nicht daran interessiert ist, diese Grundstücke zu verkaufen. Mit Mitwirklungsbereitschaft der Grundstückseigentümer ist allerdings ein essentieller Bestandteil einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) gemäß §165ff. Baugesetzbuch. Aus Sicht der Stadträte machen weitere Untersuchungen keinen Sinn, solange die Bereitschaft der Grundstückseigentümer nicht gegeben ist oder wenistens absehbar ist. Darum soll das Ergebnis dieser Prüfung dem Stadtrat vor der Entscheidung über die Sitzungsvorlage zum Einleitungsbeschluss vorgelegt werden.
Die Stadträte weisen ebenfalls darauf hin, dass möglicherweise andere Instrumente zur Bebauung geeigneter wären und dass einer „verträglichen Wohnbebauung im örtlichen Kontext (…) bei Vorliegen eines überregionalen Gesamtkonzepts aufgrund der aktuellen Bevölkerungsprognose“ nichts entgegensteht.