Trotz der extrem kurzfristigen Einladung nur zwei Tage vorher fanden über 100 Leute am Freitag, 18. Juli 2014 zum Informationsabend des BA24 zum Thema Bauvorhaben Am Schnepfenweg.
Eingeladen hatte der BA-Vorsitzende Markus Auerbach das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Stadt München, das Wasserwirtschaftsamt und den Bauträger HI Wohnbau GmbH. Letzterer glänzte allerdings durch Abwesenheit. Die Stadt München erklärte den Sachverhalt und deutete an, welche Auflagen im Falle einer Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung denkbar wären. So entstand der Eindruck, als wäre eine Entscheidung, die Genehmigung zu erteilen bereits beschlossene Sache, was auf wenig Verständnis bei den Anwohner traf. Offensichtlich herrschen zwischen den hydrogeologischen Gutachten des Bauträgers und der Anwohner deutliche Diskrepanzen.
Die Anwohner machten ihre Sicht der Dinge klar und äußerten ihre Befürchtungen, welche Folgen die geplante Baugrubenumschließung des Bauvorhabens haben könnte. Sie erinnerten auch an die Probleme, die der Bau des Sammelkanals in Feldmoching in den Neunzehnhundertneunziger Jahren verursacht hat, wo seither in steter Regelmäßigkeit die Keller der Anwohner volllaufen. Dort prozessieren die Anwohner bereits seit Jahren ohne Ergebnis. Eine Aussicht, auf die die Anwohner in der Fasanerie verständlicherweise keine Lust haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Grundwassersituation im Gegensatz zu Feldmoching in der Fasanerie noch verschärft ist, da der Normalpegel sich deutlich höher – also näher zur Oberfläche – befindet. Das vom Gutachter des Bauherren favorisierte Grundwassermodell, wurde bisher in der Fasanerie niemals angewandt, daher ist fraglich, ob dieses hier überhaupt angewandt werden kann. Obendrein musste der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts zugeben, dass das Gutachten nur unvollständige Werte bereithielt, auf denen die Argumentation fußt.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vertreter der Stadt die Sorgen und Einwände der Bürger noch einmal genau anschauen, das Gutachten hinterfragen und möglicherweise am Ende doch die Entscheidung treffen, die wasserrechtliche Genehmigung nicht zu erteilen.