Neu­es aus dem Toll­kir­schen­weg – Fol­ge 3

Zwi­schen­zeit­lich traf sich der Bezirks­aus­schuß, wo Ver­tre­ter der Anwoh­ner­schaft des Toll­kir­schen­wegs und der Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv e.V. ihr Anlie­gen zum Abso­lu­ten Hal­te­ver­bot vortrugen.

Der anwe­sen­de Poli­zei­be­am­te aus Feld­moching berich­te­te dort von einer Durch­füh­rungs­ver­ord­nung, nach der das Hal­ten von Anwoh­nern und Anlie­gern im Abso­lu­ten Hal­te­ver­bot gestat­tet wird, um die­sen Zugang zu ihrem Grund­stück zu gewäh­ren. Ein Anruf beim zustän­di­gen Poli­zei­be­am­ten der Fasa­ne­rie genü­ge, um eine Kopie die­ser Durch­füh­rungs­ver­ord­nung zu erhalten.

Schön wäre es gewe­sen. Aber lei­der schei­nen sich die Ver­ord­nun­gen in Feld­moching und der Fasa­ne­rie zu unter­schei­den, denn der zustän­di­ge Poli­zei­be­am­te der Fasa­ne­rie wuss­te nicht nur nichts von einer sol­chen Durch­füh­rungs­ver­ord­nung, er tat oben­drein das Anlie­gen der Bür­ger als Kin­der­kram ab und war sich offen­sicht­lich zu scha­de dafür, sich mit der Ange­le­gen­heit zu befas­sen. Die Poli­zei, dein Freund und Helfer.

Also geht die Anfra­ge wie­der zurück zum Bezirksausschuß…

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