Zwischenzeitlich traf sich der Bezirksausschuß, wo Vertreter der Anwohnerschaft des Tollkirschenwegs und der Interessengemeinschaft Fasanerie aktiv e.V. ihr Anliegen zum Absoluten Halteverbot vortrugen.
Der anwesende Polizeibeamte aus Feldmoching berichtete dort von einer Durchführungsverordnung, nach der das Halten von Anwohnern und Anliegern im Absoluten Halteverbot gestattet wird, um diesen Zugang zu ihrem Grundstück zu gewähren. Ein Anruf beim zuständigen Polizeibeamten der Fasanerie genüge, um eine Kopie dieser Durchführungsverordnung zu erhalten.
Schön wäre es gewesen. Aber leider scheinen sich die Verordnungen in Feldmoching und der Fasanerie zu unterscheiden, denn der zuständige Polizeibeamte der Fasanerie wusste nicht nur nichts von einer solchen Durchführungsverordnung, er tat obendrein das Anliegen der Bürger als Kinderkram ab und war sich offensichtlich zu schade dafür, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Die Polizei, dein Freund und Helfer.
Also geht die Anfrage wieder zurück zum Bezirksausschuß…