War­ten auf eine Ent­schei­dung des Gerichts

Wäh­rend die Arbei­ten am Bau­pro­jekt Am Sche­p­fen­weg zügig vor­an­schrei­ten, war­ten die Betrof­fe­nen lei­der wei­ter­hin auf eine Ent­schei­dung des Verwaltungsgerichts.

Zwi­schen­zeit­lich ist die Bau­gru­ben­um­schlie­ßung wohl so gut wie abge­schlos­sen und es ist nicht damit zu rech­nen, dass das Gericht ent­schei­det, dass die Maß­nah­men rück­gän­gig gemacht wer­den. Dies wür­de auch nichts brin­gen, da die Maß­nah­men – wie auch in den Kla­gen gegen den was­ser­recht­li­chen Bescheid der Stadt Mün­chen beschrie­ben – zu unwi­der­ruf­li­chen Auf­stau­un­gen des Grund­was­sers füh­ren könn­ten. So bleibt zu hof­fen, dass dies nicht ein­trifft bzw. nicht all­zu extrem aus­fällt. Aktu­ell bleibt aber die geplan­te Auf­schüt­tung des Bau­ge­biets, die bei star­ken Nie­der­schlä­gen dazu füh­ren wür­de, dass das Was­ser nicht an Ort und Stel­le ver­si­ckert, son­dern auf die Nach­bar­grund­stü­cke abfließt und dort zu Über­schwem­mun­gen führt.

Inzwi­schen sind die Stel­lung­nah­men der Gegen­sei­te ein­ge­trof­fen. Dort wird auf 20 Sei­ten aus­ge­führt, wie falsch die Aus­füh­run­gen der Anwoh­ner­sei­te sind, die­se wer­den jedoch nicht mit irgend­wel­chen Fak­ten untermauert.

Der nächs­te Info­abend zum The­ma fin­det am Mitt­woch, 8. Okto­ber 2014 statt.

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