Wie wir von aufmerksamen Mitbürgern informiert wurden, sind wieder einmal Trickbetrüger in der Fasanerie unterwegs, dieses Mal mit einer „neuen“ Masche.
Hierbei geben sich die Betrüger als Vertreter der Feuerwehr aus und geben vor, Ihre Rauchmelder überprüfen zu müssen. Diese Personen wollen sich unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen, um diese auszuspähen oder sogar um Sie auszurauben. Die Feuerwehr führt keine Funktionsprüfung von Rauchmeldern durch. Lassen Sie diese Personen unter keinen Umständen ins Haus oder in die Wohnung. Informieren Sie unverzüglich die Polizei, wenn Sie Besuch von diesen Personen hatten und gegebenenfalls Ihre Nachbarn, denn diese werden wohl im Anschluss besucht.
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Wie ist denn aber der Stand der gesetzlichen Bestimmungen für Rauchmelder? Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern besteht seit 1. Januar 2013 eine Einbaupflicht für Neubauten. Bestehende Bauten müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden. Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern installiert werden, außerdem in allen Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Wohnung. Für die Betriebsbereitschaft ist der Nutzer der Räume, also gegebenenfalls der Mieter verantwortlich, außer der Eigentümer hat diese Aufgabe ausdrücklich übernommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Bayerischen Bauordnung.