Die Zeit drängt!

Für die Pla­nung der Stadt zum Bahn­über­gang Fasa­ne­rie wur­de das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Laut der Bekannt­ma­chung der Stadt kön­nen jetzt die Plä­ne ein­ge­se­hen wer­den. Bis zum  20. Juli 2021 besteht die Mög­lich­keit, Ein­wen­dun­gen gegen die Pla­nung zu erhe­ben. Bei der Pla­nung wur­de aber ver­ges­sen, die Aus­wir­kun­gen auf die Men­schen und Anwoh­ner (Wei­ter­le­sen …)

Bahn­über­gang Fasa­ne­rie: Jetzt wird es ernst

Seit weni­gen Tagen liegt bei der Regie­rung von Ober­bay­ern unter „Eisen­bahn­recht­li­che Anhö­rungs­ver­fah­ren“ die Pla­nung aus, wie sich die Ver­ant­wort­li­chen im Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um den „Neu­bau zwei­er Eisen­bahn­über­füh­run­gen … [und] einen wesent­li­cher Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit“ vorstellen.

Kei­ne Auf­zü­ge am zukünf­ti­gen S‑Bahnhof vorgesehen

Bei der Sit­zung des Bezirks­aus­schus­ses des Stadt­be­zirks 24 am 11. Okto­ber 2016 hat­te die SPD-Frak­­ti­on den Antrag auf Auf­zü­ge am zukünf­ti­gen S‑Bahnhof Fasa­ne­rie gestellt, eine For­de­rung, die die Interessen­gemeinschaft Fasa­ne­rie aktiv e.V. eben­falls in einem Schrei­ben im Sep­tem­ber 2016 an die Stadt Mün­chen forderte.