CSU-Stadt­rä­te wol­len Mit­wir­kungs­be­reit­schaft der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer prüfen

Offen­sicht­lich haben die bei der Son­der­sit­zung des Bezirks­aus­schuss 24 Feld­moching-Hasen­bergl am 28. April 2017 anwe­sen­den Stadt­rä­te gut zugehört.

So ist ihnen nicht ent­gan­gen, dass ein Groß­teil der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer der von der SEM betrof­fe­nen Flä­chen nicht dar­an inter­es­siert ist, die­se Grund­stü­cke zu ver­kau­fen. Mit Mit­wirk­lungs­be­reit­schaft der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist aller­dings ein essen­ti­el­ler Bestand­teil einer Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­me (SEM) gemäß §165ff. Bau­ge­setz­buch. Aus Sicht der Stadt­rä­te machen wei­te­re Unter­su­chun­gen kei­nen Sinn, solan­ge die Bereit­schaft der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer nicht gege­ben ist oder wenis­tens abseh­bar ist. Dar­um soll das Ergeb­nis die­ser Prü­fung dem Stadt­rat vor der Ent­schei­dung über die Sit­zungs­vor­la­ge zum Ein­lei­tungs­be­schluss vor­ge­legt werden.

Die Stadt­rä­te wei­sen eben­falls dar­auf hin, dass mög­li­cher­wei­se ande­re Instru­men­te zur Bebau­ung geeig­ne­ter wären und dass einer „ver­träg­li­chen Wohn­be­bau­ung im ört­li­chen Kon­text (…) bei Vor­lie­gen eines über­re­gio­na­len Gesamt­kon­zepts auf­grund der aktu­el­len Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se“ nichts entgegensteht.

Antrag der CSU-Stadt­rä­te vom 3. Mai 2017

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