Trick­be­trü­ger mit „neu­er“ Masche in der Fasa­ne­rie unterwegs

Wie wir von auf­merk­sa­men Mit­bür­gern infor­miert wur­den, sind wie­der ein­mal Trick­be­trü­ger in der Fasa­ne­rie unter­wegs, die­ses Mal mit einer „neu­en“ Masche.

Hier­bei geben sich die Betrü­ger als Ver­tre­ter der Feu­er­wehr aus und geben vor, Ihre Rauch­mel­der über­prü­fen zu müs­sen. Die­se Per­so­nen wol­len sich unbe­fugt Zutritt zu Ihrer Woh­nung ver­schaf­fen, um die­se aus­zu­spä­hen oder sogar um Sie aus­zu­rau­ben. Die Feu­er­wehr führt kei­ne Funk­ti­ons­prü­fung von Rauch­mel­dern durch. Las­sen Sie die­se Per­so­nen unter kei­nen Umstän­den ins Haus oder in die Woh­nung. Infor­mie­ren Sie unver­züg­lich die Poli­zei, wenn Sie Besuch von die­sen Per­so­nen hat­ten und gege­be­nen­falls Ihre Nach­barn, denn die­se wer­den wohl im Anschluss besucht.

Bit­te tei­len Sie die­se Nach­richt mit Ihren Ver­wand­ten, Freun­den und Bekann­ten, per Email oder über die sozia­len Medien.

Wie ist denn aber der Stand der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen für Rauch­mel­der? Die­se sind von Bun­des­land zu Bun­des­land unter­schied­lich gere­gelt. In Bay­ern besteht seit 1. Janu­ar 2013 eine Ein­bau­pflicht für Neu­bau­ten. Bestehen­de Bau­ten müs­sen bis zum 31. Dezem­ber 2017 nach­ge­rüs­tet wer­den. Rauch­mel­der müs­sen in allen Schlaf­räu­men und Kin­der­zim­mern instal­liert wer­den, außer­dem in allen Flu­ren, die zu Auf­ent­halts­räu­men füh­ren. Ver­ant­wort­lich für den Ein­bau ist der Eigen­tü­mer des Gebäu­des bzw. der Woh­nung. Für die Betriebs­be­reit­schaft ist der Nut­zer der Räu­me, also gege­be­nen­falls der Mie­ter ver­ant­wort­lich, außer der Eigen­tü­mer hat die­se Auf­ga­be aus­drück­lich übernommen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in der Baye­ri­schen Bau­ord­nung.

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